Gutachter Frankfurt (Oder)

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Lange Frankfurt (Oder)

Alexander Lange

Bausachverständiger und Baugutachter

Tunnelstraße 6
15232 Frankfurt (Oder)
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) info@bauexperts-frankfurt-oder.de

Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Zertifizierter Sachverständiger für Thermografie Level 1
Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ronny Materne-Steidel Frankfurt (Oder)

Ronny Materne-Steidel

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) info@bauexperts-frankfurt-oder.de

Qualifikation

  • Handwerksmeister
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Frankfurt (Oder) stehen Ihnen:

  • Herr Alexander Lange
  • Herr Ronny Materne-Steidel
als Gutachter zur Verfügung.

Gutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Gutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Gutachter

Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Gutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Gutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Die Werbung mit dem Begriff Gutachter stellt eine Irreführung des Publikums dar, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um eine besonders qualifizierte Person handelt.
  • Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist irreführend, wenn der Gutachter weder eine Meisterprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie insbesondere die Prüfung als Diplomingenieur besitzt.
  • Wer sich als Gutachter bezeichnet, muss einen Sachverstand besitzen, der über das durchschnittliche Können und Wissen auf einem bestimmten Sachgebiet hinausgeht. 
  • Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist nicht zulässig, weil irreführend, wenn der betreffende Gutachter weder öffentlich bestellt noch des

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